Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
9. Haftung
10. Speicherung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen
12. Addendum für die Vermietung von Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten mit Zubehör, Garten- und Landschaftspflegetechnik

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen

Wetabau GmbH Vogelabwehrtechnik
Senefelderstr. 10
38124 Braunschweig

(nachfolgend „Verkäufer“ bzw. „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0531 1294305 sowie per E-Mail unter info@wetabau.de.

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer / Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers / Vermieters haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers / Vermieters Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [In den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Kasse] bzw. [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf bzw. zur Miete der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer / Vermieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer / Vermieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter per E-Mail eine Auftragsbestätigung an den Mieter versendet.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers / Vermieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer / Vermieter weitere Kosten für die Anlieferung und Abholung. Bei Selbstabholung beim Verkäufer / Vermieter unter der unter 1.1. angegebenen Adresse, fallen keine Anlieferkosten an.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Sollte die Zustellung bzw. Abholung der Ware durch Verschulden des Käufers / Mieters trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer / Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.2. Sollte die Anlieferung bzw. Abholung der Mietgeräte durch Verschulden des Käufers / Mieters scheitern, kann der Verkäufer / Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Fahrtkosten für Anlieferung bzw. Abholung sowie eine Ausfallgebühr dem Käufer /Mieter in Rechnung stellen.

5.3. Wenn das bestellte Mietobjekt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer / Vermieter mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer / Vermieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer / Vermieter den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung bzw. Bereitstellung eines vergleichbares Mietobjekt vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung / Bereitstellung eines vergleichbaren Mietobjekt wünscht, wird der Verkäufer / Vermieter dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.3. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.4. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer / Vermieter nicht aus.

6.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer / Vermieter anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufer / Vermieter. Mietgegenstände bleiben in jedem Fall stets Eigentum des Verkäufers / Vermieters.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer / Vermieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

9. Haftung
9.1. Für eine Haftung des Verkäufer / Vermieter auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

9.2. Der Verkäufer / Vermieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9.3. Ferner haftet der Verkäufer / Vermieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer / Vermieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer / Vermieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haftung des Verkäufer / Vermieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes
10.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer / Vermieter ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

10.2. Der Verkäufer / Vermieter sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers / Vermieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.2. Vertragssprache ist deutsch.

11.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


12. Addendum

für die Vermietung von Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten mit Zubehör, Garten- und Landschaftspflegetechnik

12.1. Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

12.1.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die im Mietvertrag im Einzelnen aufgeführten und von diesem für die Dauer der im Mietvertrag dokumentierten Mietlänge gemieteten Geräte zu vermieten.

12.1.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das Gerät ordnungs- und vertragsgemäß einzusetzen und zu behandeln und es nach Beendigung der Mietzeit gesäubert zurückzugeben.

12.2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Kostenanschläge sind unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Annahmeerklärungen oder Auftragsbestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der gegenständlichen Leistungen zustande. Mündliche Abreden gelten nicht. Sämtliche, dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Farb- Maß- und Gewichtsangaben) enthalten branchenübliche Annäherungswerte. Konstruktions- oder Formänderungen, bleiben vorbehalten, soweit die Charakteristik des Mietgegenstandes nicht grundlegend verändert wird.

12.3. Beginn des Mietverhältnisses und Übergabe

12.3.1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Tag. Der Tag der Abholung zählt als Miettag. Abweichungen sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden. Die Vermietung erfolgt ab Standort Vermieter.

12.3.2. Der Vermieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen entweder zum vereinbarten Lieferort zu transportieren oder zur Abholung bereitzuhalten. Dem Mieter steht es frei, das Gerät rechtzeitig zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen.

12.3.3. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter erfolgen Übernahme und Gefahrenübergang am Mietgegenstand durch den Mieter.

12.3.4. Die Mietzeit kann verlängert werden. Dazu bedarf es der Mitteilung an den Vermieter. Die Verlängerung gilt erst bei Annahme durch den Vermieter und kann von einer Zahlung der ereits fälligen Miete abhängig gemacht werden.

12.3.5. Befindet sich der Vermieter mit dem Transport oder Bereithaltung zur Abholung in Verzug, so kann der Mieter 5 Kalendertage nach Eintritt des Verzuges durch mündliche oder schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten.

12.4. Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe

12.4.1. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner lnbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort übergeben wird.

12.4.2. Die Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter und der Gefahrenübergang auf den Vermieter erfolgt durch Unterzeichnung der Rücknahme auf dem Übergabeprotokoll durch den Vermieter.

12.5. Mietpreis

12.5.1. Die monatliche / wöchentliche / tägliche Gesamtmiete ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Der Berechnung der Miete liegt eine Benutzungszeit von täglich 8 Betriebsstunden, 5 Arbeitstagen wöchentlich oder 22 Arbeitstagen monatlich zugrunde. Demnach gilt der Sonntag nicht als Miettag.

Die arbeitstäglich über die normale Schichtzeit hinaus geleisteten Stunden gelten als Überstunden. Ist nichts anders vereinbart, werden Überstunden dem Mietpreis aufgerechnet. Dies gilt auch am Wochenende.

12.5.2. Die Überstunden sind dem Vermieter monatlich oder nach Mietende anzugeben und auf Verlangen zu belegen. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen diese Bestimmungen, oder erstattet er vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige Angaben über die Zahl der im Monat gemachten Überstunden, so ist für den Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages der Miete an den Vermieter verwirkt und zu zahlen.

12.5.3. Die vereinbarte Miete ist vorbehaltlich des § 6 auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird, oder 22 Arbeitstage im Monat nicht erreicht werden.

12.5.4. Transportkosten wie auch notwendige Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter muss die entstandenen Kosten gegenüber dem Mieter geeignet nachweisen.

12.5.5. Der Mietgegenstand ist vollständig aufgetankt zurückzugeben. Erfolgt dies nicht, wird dem Mieter die nachgetankte Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt. Der Verrechnungspreis orientiert sich an den aktuellen Kraftstoffpreisen zzgl. eines Aufschlages und wird im Mietpark ausgehängt.

12.5.6. Die Versicherung wird kalendertägig berechnet und gilt vom Tag der Übernahme bis zum Tag der Rücklieferung. Erfolgt die Rückgabe des Gerätes außerhalb der Öffnungszeiten der VIS Bautechnik, kann die Maschinenbruchversicherung für den Zeitraum zwischen Rückgabe und nächster Öffnung des Mietparks berechnet werden

12.5.7. Die Miete ist monatlich / wöchentlich / täglich im Voraus zu zahlen. Hiervon kann abgewichen werden. Eine Abweichung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

12.5.8. Es können Besicherungen vereinbart werden. Diese sind schriftlich zu vereinbaren.

12.5.9. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung im Rückstand, so ist der Vermieter berechtigt, das Gerät ohne Anrufung des Gerichtes auf Kosten des Mieters abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen.

Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen.

12.6. Mietaussetzung und erzwungene Stilllegung

12.6.1. Die Möglichkeit für Mietaussetzungen müssen im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden. Mietaussetzungen sind durch den Mieter gegenüber dem Vermieter schriftlich anzumelden.

12.6.2. Der abgeschlossene Mietvertrag gilt auch während der Mietaussetzung. Für die Dauer der Mietaussetzung können 20% des Tagesmietsatzes zur Anrechnung gebracht werden. Abweichungen sind möglich und schriftlich zu vereinbaren.  Bei längeren Arbeitspausen obliegt dem Vermieter die Entscheidung über die Rückführung der Maschine.

12.6.3. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen), an mindestens 10 aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11.Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

Die Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert. Falls nichts anderes vereinbart, gilt in diesem Zeitraum ein Mietpreis i.H.v. 75% des ursprünglich vereinbarten Preises.

12.7. Pflichten des Mieters während der Vermietung

12.7.1. Der Mieter ist verpflichtet:

  1. a)   das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen;
  2. b)   für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen;
  3. c)   notwendige Instandsetzungsarbeiten oder Schäden sofort beim Vermieter anzuzeigen. Etwaige Schäden durch eigene Instandsetzungen gehen zulasten des Mieters.

12.7.2. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.

Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter.

12.7.3. Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weiter vermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.

12.7.4. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.

12.7.5. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

12.8. Schäden, Schadenersatz und Gewährleistung

12.8.1. Für Schäden am Mietgegenstand während der Vermietung ist der Mieter gegenüber dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet.

12.8.2. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Gerätes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 4 Kalenderwochen nach Rückgabe eine schriftliche Mängelanzeige an den Mieter versendet wurde.

12.8.3. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Der Vermieter teilt dem Mieter die voraussichtlichen Instandsetzungs-Kosten, sowie den vom Mieter zu zahlenden Betrag mit.

Besteht über den Zustand des Gerätes sowie über Reparaturzeit und Kosten Uneinigkeit, so ist das Gerät durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige hat hierzu ein Gutachten anzufertigen. Die Kosten für den Sachverständigen tragen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen.

12.8.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden jeder Art, soweit versicherbar, zugunsten des Vermieters zu versichern und die Deckungszusage der Versicherungsgesellschaft noch vor Versand/Abholung des Gerätes dem Vermieter vorzulegen.

Bei Abschluss einer durch den Vermieter angebotenen Versicherung beschränkt sich die Schadensersatzpflicht des Mieters auf einen Selbstbehalt. Für alle versicherten Schäden beträgt der Selbstbehalt in Abhängigkeit vom Neuwert des Mietobjektes:

mit einem Neuwert bis 40.000 €:            500,00 €

mit einem Neuwert über 40.000 €:      1.500,00 €

12.8.5. Für alle Schäden gegenüber anderen (Dritten) haftet nach den geltenden gesetzlichen Regelungen der Mieter ab Übernahme vom Vermieter. Bei Vorliegen einer Haftpflichtversicherung der Mietgegenstände haftet der Mieter nur für Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden.

12.9. Verlust der Mietgegenstände / Diebstahl

12.9.1. Sollte es dem Mieter unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten (bspw. durch Diebstahl), so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz zu leisten.

12.9.2. Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes am vereinbarten Rücklieferungsort und im Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist.

12.9.3. Sind die gemieteten Maschinen gegen Diebstahl versichert, ist der Mieter zu Zahlung von 20% des Neuwertes des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

12.10. Sonstige Bestimmungen

12.10.1. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

12.10.2. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

12.10.3. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung mit vom Vermieter bestrittenen Gegenforderungen stehen dem Mieter nicht zu.

12.10.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß- ist, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Vermieters, oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, soweit zutreffend. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.